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Aus diesen vielfaltigen Aufgaben der Kommunen entstand das
Bedurfnis, auch eine rechtliche und finanzielle Absicherung fur
diese Tatigkeiten zu haben.
Denn auch bei sorgfaltigster Arbeit passieren Fehler.
Private Versicherungskonzerne konnten und wollten dies zu
vernunftigen Preisen und Pramien nicht leisten, sodass es zur
Grundung von Kommunalversicherern gekommen ist.
Es gibt in Deutschland grundsatzlich verschiedene Moglichkeiten
der Rechtsform fur einen Versicherer.
Eine Form ist die Aktiengesellschaft, d.h. Eigentumer mit
Kapitalinteressen treffen auf Versicherungskunden (Bsp. sind z.B.
die Allianz und die Munich Re).
Eine weitere Form ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Da sind die Versicherungskunden auch die Eigentumer. Diese Form
ist in Deutschland und anderen europaischen Landern weit
verbreitet. Ich werde darauf im Weiteren detailliert noch eingehen.
Eine weitere spezielle Form ist der Kommunale Schadenausgleich.
Diese Rechtsform ist nur den Kommunen vorbehalten, andere, wie
z.B. Burger oder private Firmen, konnen diese nicht nutzen.
Ich mochte zunachst uber die spezielle Form im Weiteren
Ausfuhrungen machen.
Diese Kommunalversicherer wurden von den Stadten und
Landkreisen in eigener Hoheit gegrundet. Sie sind seit Anbeginn
frei von jeglicher staatlicher Aufsicht.
Auch im Geschaftsgebiet des Kommunalen Schadenausgleichs der
Lander Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thuringen ? abgekurzt KSA Berlin ?, der im

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