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Wesentlichen tatig ist auf dem Gebiet Ostdeutschlands bzw. der
ehemaligen DDR wurden in den zwanziger Jahren des 20.
Jahrhunderts auch Ausgleiche gegrundet, und zwar 1924 in
Cottbus und in Weimar fur Thuringen bzw. fur Brandenburg,
Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Nach dem 2. Weltkrieg und der Teilung Deutschlands wurden 1946
diese Kommunalversicherer aufgelost, da im Osten Deutschland
eine zentrale staatliche Verwaltung organisiert wurde und
eigenstandige Kommunen nicht mehr in dem Umfang tatig waren.
Die Versicherungsbedurfnisse wurden in dieser Zeit durch den
Staatshaushalt bzw. durch die staatliche Versicherung der DDR
abgesichert.
Nach dem Fall der Berliner Mauer im November 1989 ? in diesem
Jahr begehen wir das 25jahrige Jubilaum ? wurde begonnen, die
demokratische Selbstverwaltung der Kommunen wieder aufzubauen.
Dies begann bereits vor der Wiedervereinigung, die am 3. Oktober
1990 stattfand.
In diesem Zusammenhang gab es durch Rechtsvorschriften ? dem
Einigungsvertrag - nur noch eine kurze Ubergangszeit bis zum 31.
Dezember 1990 und dann hatten die Kommunen ohne
Versicherungsschutz dagestanden. Deshalb erfolgte bereits am 11.
Oktober 1990 von 57 Vertretern von Gemeinden und Landkreisen
der sogenannten neuen Bundeslander die Grundung des
Kommunalen Schadenausgleichs in Berlin.
Aus 57 einzelnen Kommunen sind innerhalb kurzester Zeit fast alle
Kommunen und alle Landkreise Mitglied in dieser
Selbsthilfeeinrichtung geworden.
Zum heutigen Zeitpunkt gehoren dem KSA 5.132 Mitglieder an,
davon

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